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Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen
Lieber Gast,
die Tourist-Information vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrags.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrags, Stellung der Tourist-Information
Mit der Unterbreitung eines individuellen Angebots bietet der Vermieter, vertreten durch die Tourist-Information, dem Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag kommt durch fristgerechte Annahme, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, sowie durch Leistung der Anzahlung durch den Gast zustande. Die Tourist-Information hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mitaufgeführter Personen, für deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigene Verpflichtung einsteht.
2. Reservierung
Verbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Tourist-Information als Vertreter des Vermieters möglich.
Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Tourist-Information Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Tourist-Information.
3. Rücktritt
Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): 
Zimmerleistungen
 | Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 12% des Reisepreises
|  | Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
|  | Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises
|  | Bis zum 7. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises
|  | danach: 80% des Reisepreises
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Ferienwohnungen und Pauschalen
 | Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 15% des Reisepreises
|  | Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises
|  | Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
|  | Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
|  | danach: 90% des Reisepreises |

Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/ Abbruchsversicherung wird dringend empfohlen. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an die Reservierungsstelle (nicht an den Vermieter) zu richten und muss schriftlich erfolgen.
4. Preis/Leistung
Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben. Sie gelten pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen pro Wohneinheit und Nacht.
5. Bezahlung
Nach erfolgter Buchung kann eine Anzahlung bis zur Höhe von 15% des Gesamtaufenthaltspreises verlangt werden. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens 14 Tage vor Anreise zahlungsfällig, wenn die Anreise bis 21 Tage vor Reiseantritt gebucht wurde. Bei späterer Buchung ist der gesamte Aufenthaltspreis inklusive aller Nebenkosten bei Anreise zahlungsfällig.
6. Haftung des Vermieters und der Tourist-Information
Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Die Tourist-Information haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.
7. Reklamation
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen Vermieter wenden. Sollten Sie mit Ihrem Vermieter zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die Tourist-Information gerne hilfreich zur Seite. 
Letzte Aktualisierung dieser Seite am 18.07.2010
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